Das absolute Weisungsrecht


Auf allen Ebenen hatte die Sowjetunion bzw. konkret der Generalsekretär der KPdSU (bis 1953: Stalin) absolutes Weisungsrecht. Dieses Weisungsrecht war zwar formal nicht festgelegt, wurde jedoch immer dann offenkundig, wenn ein Staat des Ostblocks oder deren Bürger versuchte, einen eigenen Weg zu gehen. 1953 in der DDR, 1956 in Ungarn und 1968 in der CSSR schlug die Rote Armee diese Alternativbewegungen gewaltsam nieder. An anderen Stellen, wie z.B. 1981 in Polen, genügten Drohungen aus Moskau, um Staatsführungen des Ostblocks wieder auf sowjetischen Kurs zu bringen. Dennoch gab es immer wieder auch die Möglichkeit für einzelne Staaten in Teilbereichen einen Sonderweg zu gehen.